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   BFH, 23.07.1997 - X R 121/94   

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https://dejure.org/1997,6027
BFH, 23.07.1997 - X R 121/94 (https://dejure.org/1997,6027)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1997 - X R 121/94 (https://dejure.org/1997,6027)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - X R 121/94 (https://dejure.org/1997,6027)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen erhöhten Ausbildungsfreibetrag für auswärtige Unterbringung - Anforderungen an die Inanspruchnahme der Grundförderung für zwei Objekte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1 S 2, EStG § 34 f, EStG § 33a Abs 2 Nr 2, FGO § 76
    Baukindergeld; Kind; Nutzung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 121/94
    Zwar werde eine Wohnung auch dann zu eigenen Wohnzwecken des Eigentümers genutzt, wenn er die Wohnung einem Kind in Erfüllung unterhaltsrechtlicher Verpflichtungen außerhalb des Familienhaushaltes zur alleinigen Nutzung überlasse (BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544).

    Der Höchstabzugsbetrag von 15 000 DM könnte im Streitfall nur gewährt werden, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelte und die Nutzung der Räume im Obergeschoß durch den Sohn trotz seines dinglichen Wohnungsrechts den Klägern entsprechend den Grundsätzen im Senatsurteil in BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zuzurechnen wäre.

  • BFH, 11.08.1993 - X R 66/91

    Keine Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 1 EStG, wenn bei Erwerb des Objekts

    Auszug aus BFH, 23.07.1997 - X R 121/94
    Der Sohn hat aber im maßgebenden Begünstigungszeitraum für die Erdgeschoßwohnung nicht mehr zum Haushalt der Kläger gehört, sondern in der Obergeschoßwohnung einen eigenen Haushalt geführt (vgl. auch BFH-Urteil vom 11. August 1993 X R 66/91, BFHE 172, 89, BStBl II 1993, 873).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/99

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Anders wäre es nur dann, wenn das Kind außerhalb der gemeinsamen Familienwohnung in einem anderen entweder fremden oder eigenen Haushalt so leben würde, dass es dort und nicht mehr im elterlichen Haushalt den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen begründet hätte (vgl. Senatsurteile vom 14. April 1999 X R 121/95, BFH/NV 2000, 16; vom 25. Januar 1995 X R 37/94, BFHE 176, 431, BStBl II 1995, 378, und vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 10.10.2000 - IX R 60/96

    Objektbegrenzung bei räumlichem Zusammenhang

    Da es sich um die Erd- und Obergeschosswohnung eines Zweifamilienhauses handelt, liegen sie jedoch in räumlichem Zusammenhang i.S. von § 10e Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz EStG (allgemeine Auffassung, z.B. BFH-Urteil vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159; Meyer, a.a.O., Anm. 320, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 39/00

    Grundförderung nach § 10 e; zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte

    Da die Kläger nicht ab Dezember 1994 auf die Förderung ihres Einfamilienhauses nach § 10e Abs. 1 EStG verzichten konnten, würde die von ihnen begehrte kumulative Gewährung der Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und Abs. 2 EStG im Streitjahr nicht eine nacheinander folgende Begünstigung unterschiedlicher Objekte bedeuten, sondern zu einer nach § 10e Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zulässigen gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte führen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • BFH, 04.02.2004 - X R 8/02

    Verhältnis von EigZul und Steuerbegünstigung nach § 10 e EStG

    Nach der Rechtsprechung des BFH, an der der Senat festhält, ist zwischen übereinanderliegenden Wohnungen stets ein räumlicher Zusammenhang gegeben (BFH-Urteile in BFHE 193, 322, BStBl II 2001, 277; vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • FG Münster, 04.04.2001 - 12 K 6202/00

    Eigenheimzulage für eine unentgeltlich überlassene Wohnung; Anforderungen an die

    Objekte (Wohnungen) sind in einem räumlichen Zusammenhang belegen, wenn sie sich in einem ZFH befinden (BFH, Urteil vom 23. Juli 1997, X R 121/94, BFH/NV 98, 159, 160, zu § 10 e Abs. 4 S. 2 EStG; FG Münster, Urteil vom 16. Juni 2000, 11 K 2872/99 EZ, EFG 2000, 914, rkr.).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 8743/97

    Kumulative Förderung zweier im räumlichen Zusammenhang belegener Objekte

    So hat der BFH ausgeführt, daß Ehegatten zwar zur Inanspruchnahme der Grundförderung für zwei Objekte berechtigt seien, jedoch nicht gleichzeitig für in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte (vgl. BFH-Urteil vom 23.07.1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159 ).
  • FG Münster, 05.11.2001 - 1 K 1735/99

    Objektbeschränkung bei zusammenveranlagten Ehegatten auch für in räumlichem

    Das ist z.B. bei den Wohnungen eines Zweifamilienhauses, aber auch bei zwei neben- oder übereinander liegenden Eigentumswohnungen der Fall (vgl. Urteil des BFH vom 23. Juli 1997, X R 121/94, BFH/NV 1998, 158 m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.06.2002 - V 88/01

    "Räumlicher Zusammenhang" i.S. d. § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG verändert sich nicht

    Ein räumlicher Zusammenhang zwischen den Wohnungen ist insbesondere bei Zweifamilienhäusern anzunehmen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1997 X R 121/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1998, 159 und 10. Oktober 2000 IX R 60/96, BFHE 193, 322 , Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001 277; Schmidt / Drenseck, EStG 20. Aufl., § 10e Rn. 53; Wacker, EigZulG 2. Aufl. § 6 Rn. 46; Hausen / Kohlrust-Schulz, Eigenheimzulage 2. Aufl. Rn. 264 jeweils m. w. N.).
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